Der Europäische Datenschutzausschuss hat eine neue Leitlinie zur Berechnung von Bußgeldern veröffentlicht. Die Berechnung gliedert sich in 5 Schritte.
- Zuerst muss der Sachverhalt identifiziert werden.
- Im zweiten Schritt wird ein Startwert festgelegt (siehe Tabelle 1) und aufgrund der Umsatzgröße angepasst (siehe Tabelle 2).
- Der daraus resultierende Wert kann im dritten Schritt aufgrund besonderer Umstände oder dem Mitwirken des Verantwortlichen angepasst werden.
- Im vierten Schritt