Der Europäische Datenschutzausschuss hat eine neue Leitlinie zur Berechnung von Bußgeldern veröffentlicht. Die Berechnung gliedert sich in 5 Schritte.

  1. Zuerst muss der Sachverhalt identifiziert werden.
  2. Im zweiten Schritt wird ein Startwert festgelegt (siehe Tabelle 1) und aufgrund der Umsatzgröße angepasst (siehe Tabelle 2).
  3. Der daraus resultierende Wert kann im dritten Schritt aufgrund besonderer Umstände oder dem Mitwirken des Verantwortlichen angepasst werden.
  4. Im vierten Schritt